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Prüfungsberechtigung

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§4: PRÜFUNGSBERECHTIGUNG


Ein Dan-Träger ist prüfungsberechtigt, wenn er die Judocard für das laufende Jahr bezogen hat und eine gültige Prüferlizenz besitzt. Er kann alleinverantwortlich eine Kyu-Prüfung durchführen oder einer Prüfungskommission angehören. Kommt eine Kommission zum Einsatz, liegt die Letztverantwortung beim höchstgraduierten Dan-Träger.


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