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Prüfungsberechtigung
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§4: PRÜFUNGSBERECHTIGUNG
Ein Dan-Träger ist prüfungsberechtigt, wenn er die Judocard für das laufende Jahr bezogen hat und eine gültige Prüferlizenz besitzt. Er kann alleinverantwortlich eine Kyu-Prüfung durchführen oder einer Prüfungskommission angehören. Kommt eine Kommission zum Einsatz, liegt die Letztverantwortung beim höchstgraduierten Dan-Träger.
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