KPO /
Erlöschen der Prfüungsberechtigung
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§6: ERLÖSCHEN DER PRÜFUNGSBERECHTIGUNG
Die Prüfungsberechtigung eines Dan-Trägers bzw. das Recht als Mitglied einer Kommission zur Abnahme einer Kyu-Prüfung tätig zu sein erlischt mit:
- Ablauf der Zweijahresfrist nach dem Erwerb, wenn der Dan-Träger nicht an einer Veranstaltung zur Lizenzverlängerung (§ 7) teilgenommen hat (Ablaufdatum);
- Beschluss des zuständigen JLV/LDK oder des ÖJV/ÖDK auf Grund eines nachgewiesenen Verstoßes gegen diese Bestimmungen (Beschlussdatum);
- Ausschluss aus dem Verband wegen verbandsschädigendem Verhalten durch einen Vorstandsbeschluss des ÖJV/ÖDK (Beschlussdatum);
- Nicht-Bezug der aktuellen Judocard
- offizieller Beendigung seiner Mitgliedschaft beim ÖJV (Austrittsdatum);
- dem Tod.
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