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Technische und Theoretische Erfordernisse

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§14: TECHNISCHE UND THEORETISCHE ERFORDERNISSE


  1. Die Zielübungen für die Altersklasse 4 bis 6 Jahre (Jahrgangsregel) werden vom ÖJV/ÖDK verlautbart, sind in 10 Trainingseinheiten korrekt auszuführen und gelten als Mindesterfordernis. Die einzelnen Zielübungen sind der Broschüre des ÖJV „Hurra, ich lerne Judo“ enthalten.
  2. Jede Kyu-Prüfung ab dem vollendeten 7. Lebensjahr (Jahrgangsregel) besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
  3. Die Prüfungsfragen werden vom ÖJV/ÖDK verlautbart und sind als Mindesterfordernis zu prüfen. Die einzelnen Fragen sind in der Broschüre des ÖJV „Prüfungsprogramm 10.-1. Kyu“ enthalten.
  4. Die technischen Erfordernisse für die einzelnen Graduierungsstufen werden vom ÖJV/ÖDK verlautbart und sind als Mindesterfordernis zu prüfen. Die einzelnen Techniken und praktischen Aufgaben sind in der Broschüre des ÖJV „Prüfungsprogramm 10.-1. Kyu“ enthalten.

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