2. Kyu: Theorie
Blau- |
Braungurt |
Fragen
[1]. Wie hat eine Wettkampfausschreibung auszusehen?
[2]. Wogegen kann man Proteste einbringen?
[3]. Wie ist der Judo-Sport organisiert?
[4]. Welche Ausbildungsmöglichkeiten für Trainer und Kampfrichter gibt es im Judo?
[5]. Welche Arten von Meisterschaften gibt es?
[6]. Bei welchen Meisterschaften bzw. Turnieren darfst du starten?
Antworten
zu 1.
Eine Wettkampfausschreibung muss folgende Punkte enthalten:
- Bezeichnung des Wettkampfes (z.B. Österreichische Meisterschaften)
- Name des Ausschreibers
- Name des Durchführers
- Ort des Wettkampfes
- Termin des Wettkampfes (Tag, Datum)
- Zeitplan (z.B.: Eintreffen, Beginn und Ende der Abwaage, Beginn der Wettkämpfe)
- Nennungsschluss (letzter Tag an dem Judoka für diesen Bewerb genannt werden können)
- Nenn-/Startgebühr
- Teilnahmeberechtigung (z.B.: Judoka mit Judocard, ärztliches Attest)
- Jahrgänge
- Gewichtsklassen
- Durchführungssystem (z.B.: Meisterschaftssystem, Viergruppen System, Poolsystem, usw.)
- Kampfzeit
- Bewertung
- Auszeichnung
- Wettkampfleiter/verantwortlicher Kampfrichter
- Proteste
zu 2.
Ein Protest kann grundsätzlich nur bei Verstößen gegen die Wettkampfordnung beim „Protestkomitee“ eingebracht werden. Vor Behandlung des Protestes ist die „Protestgebühr“ zu bezahlen. Die Protestgebühr beträgt im Allgemeinen das Zehnfache des Nenngeldes. Wird der Protest abgelehnt, verfällt die Gebühr, wird der Protest anerkannt, wird die Gebühr zurückgezahlt. Ein Protest gegen eine Kampfrichterentscheidung ist im Allgemeinen nicht möglich. Nur wenn der Kampfrichter eindeutig gegen die Mehrheitsregel verstößt, ist ein Protest möglich.
zu 3.
- der JUDOKA ist Mitglied in einem Verein und Anschlussmitglied im ÖJV.
- der VEREIN ist Mitglied in einem Landesverband und im ÖJV.
- der LANDESVERBAND ist Mitglied des ÖJV.
- der ÖSTERREICHISCHE JUDOVERBAND ist Mitglied der EJU, der und des ÖOC.
- die EUROPÄISCHE JUDO UNION ist Mitglied der .
- die (IJF) ist Mitglied im ÖOC. (Internationales Olympische Komitee) und im Sportaccord.
zu 4.
Trainerausbildungsstufen und die Voraussetzungen dafür:
Ausbildungsstufe |
Voraussetzung |
Mindestgraduierung |
|
Mindestalter 16 Jahre |
1. Kyu (Braungurt) |
|
Übungsleiterprüfung |
1. Dan (Schwarzgurt) |
|
1. Dan (Schwarzgurt) | |
|
Instruktorprüfung |
2. Dan (Schwarzgurt) |
|
Spezielle Ausbildung durch die Sportakademie in Österreich |
Kampfrichterklassen und die Vorraussetzungen dafür:
Ausbildungsstufe |
Voraussetzung |
Mindestgraduierung |
|
Mindestalter 16 Jahre, |
1. Kyu (Braungurt) |
|
Mindestalter 19 Jahre, |
1. Kyu (Braungurt) |
|
Mindestalter 22 Jahre, |
1. Dan (Schwarzgurt) |
|
Mindestalter 25 Jahre, |
2. Dan (Schwarzgurt) |
|
Mindestalter 29 Jahre, |
3. Dan (Schwarzgurt) |
zu 5.
Eintelmeisterschaften |
Altersklassen |
Mannschaftsmeisterschaften |
Vereinsmeisterschaften |
alle Klassen |
Vereinsmeisterschaften |
Landesverbandsmeisterschaften |
alle Klassen |
Landesverbandsmeisterschaften |
Österreichische Meisterschaften |
U16, U18, U21, U23, Senioren, Kata |
Österr. Schülermannschaftsmeisterschaft (m+w), |
Staatsmeisterschaften |
Allgemeine Klasse, |
1. Bundesliga |
Europameisterschaften |
U18, U21, U23, allgemeine Klasse, |
Europameisterschaft, Mixed Team, |
EYOF, |
U18, allgemeine Klasse |
EYOF, |
Weltmeisterschaften |
U18, U21, allgemeine Klasse, Kata |
Weltmeisterschaften |
YOG, |
U18, allgemeine Klasse |
YOG, |
Hinweis: Zusätzlich gibt es Europa- und Weltmeisterschaften und die Paralympics für blinde und sehbehinderte Judoka sowie Turniere für geistig beeinträchtigte und für hörbehinderte Sportler.
zu 6.
Die Startberechtigung wird durch die Sportordnung des ÖJV geregelt. Grundsätzlich musst du für die Teilnahme an Bewerben auf Landes- und Bundesebene Mitglied des jeweiligen Landesverbandes bzw. des Österreichischen Judoverbandes sein. Diese Mitgliedschaft für das laufende Jahr wird durch die Judocard belegt. Außerdem ist für die Teilnahme an Turnieren bis inklusive der Altersklasse U18 ein ärztliches Attest zur Bestätigung der Wettkampfeignung erforderlich.
Für die Teilnahme an österreichischen Meisterschaften ab U16 ist auch die Nationalität durch einen Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass zu belegen bzw. vom ÖJV im JAMA zu bestätigen.
Die Startberechtigung ergibt sich zudem aus der Altersklasse, entsprechend des Jahrganges des Judoka, der Sportordnung und der Angaben in der Ausschreibung. Grundsätzlich dürfen Judoka der Altersklassen U8, U10, U12 und U14 nur in ihren Altersklassen starten. Ausnahmen können durch die jeweiligen Landesverbände beschlossen werden. Judoka, die im laufenden Jahr 15 Jahre alt werden, dürfen bei allen Bewerben der Altersklassen U16, U18, U21, U23 und allgemeine Klasse starten.
Die Startberechtigung von Judoka ohne Österreichische Staatsbügerschaft wird von der Sportordnung des ÖJV bzw. durch Bestimmungen der Landesverbände geregelt.